Buchungsstart für 2024

Liebe Gäste,

ab sofort sind Buchungen für das Jahr 2024 möglich.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Viele Grüße Familie Reckling

 

Belegungskalender

Liebe Gäste,

ab sofort sind für alle Wohnungen die Belegungskalender freigeschaltet. Diese finden Sie auf der jeweilige Seite der Wohnung.

Für Buchungen nutzen Sie bitte zunächst weiter unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder rufen uns an.

Wir freuen uns auf Ihre Buchung!

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Ihre Familie Reckling

 

 

Auftakt für Onlinebuchung

Liebe Gäste,

als ersten Schritt zur Realisierung von Onlinebuchungen über unsere Website haben wir für die beiden Leuchtturm-Wohnungen den Belegungskalender freigeschaltet. Für Buchungen nutzen Sie bitte zunächst weiter unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder rufen uns an.
Im nächsten Schritt stellen wir die Kalender für alle Wohnungen online.
Der letzte Schritt wird die Freischaltung des Onlinebuchungssystems in den nächsten Wochen sein.

Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Es geht endlich los, der Tourismus startet wieder!!!

Zum 9. Mai wird die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Am 18. Mai startet der Übernachtungstourismus innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Der Übernachtungstourismus wird in dieser Phase ausschließlich für Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht. Ab 25. Mai ist es auch für Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern wieder ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern möglich.

Wir freuen uns sehr, dass wir Sie nun endlich wieder empfangen können.

Herzlich Dank liebe Gäste, dass Sie uns den schwierigen Monaten die Treue gehalten haben!

Viele Grüße
Ihre Familie Reckling

Aktuelle Situation mit Stand vom 5. Mai 2020

Liebe Gäste wir informieren Sie zur aktuellen Situation mit Stand 5. Mai 2020:

Aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage hat die Landesregierung MV am 4. Mai 2020 erste Lockerungsmaßnahmen für Gastronomie und Hotellerie in unserem Bundesland verkündet:

Ab dem 9. Mai 2020 darf die Gastronomie unter strengen Hygieneauflagen wieder einheimische Gäste aus MV im Zeitraum von 6-21 Uhr empfangen. Erlaubt sind maximal sechs Erwachsene pro Tisch, zu anderen Tischen mit fremden Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter vorgeschrieben. Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die detaillierten Schutzstandards und Hygienemaßnahmen für die Gastronomie finden Sie im Anhang. Ausgenommen von den beschriebenen Lockerungsmaßnahmen bleiben zunächst Diskotheken und Bars.

Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einwohner aus MV wieder geöffnet werden. Ab dem 25. Mai 2020 dürfen dann auch wieder Gäste aus anderen Bundesländern beherbergt werden. Das seit Mitte März existierende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern wird ab diesem Zeitpunkt somit aufgehoben. Die Übernachtungskapazitäten von Hotels werden zunächst auf 60% der verfügbaren Betten beschränkt.

Auch die Verleiher von Booten, Fahrrädern und Strandkörben sollen ihren Betrieb bald wieder aufnehmen können, die Details hierzu werden in den kommenden Tagen festgelegt.

Die entsprechenden Verordnungen im Zuge der verkündeten Lockerungsmaßnahmen sollen bei einer Kabinettsklausur am 11. Mai 2020 beraten und beschlossen werden. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Bis dahin bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Ihre Familie Reckling

 

Aktuelle Situation mit Stand vom 24. April 2020

Liebe Gäste wir informieren Sie zur aktuellen Situation mit Stand 24. April 2020:

Die bestehenden Reisebeschränkungen gelten weiterhin. Am 23. April 2020 wurde ein Fünf-Stufen-Plan beschlossen. Hier ist geregelt, wie der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wieder anlaufen soll. 

Ab 01. Mai 2020 Phase 1 : Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Tourismus
Zweitwohnbesitzerinnen und Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern können wieder ihre Zweitwohnungen. Außerdem können Dauercamper in Mecklenburg-Vorpommern ihren Campingplatz wieder nutzen.

Zeitpunkt noch offen: Phase 2 Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourismus
Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismusaffiner Tagesangebote (z.B. Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung) mit strengen Auflagen.

Zeitpunkt noch offen: Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
Der Übernachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dauercampern ermöglicht
.

Zeitpunkt noch offen: Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
Tourismus von Bundesbürgern unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.

Zeitpunkt noch offen: Phase 5: Tagestourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete) und Tagestourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Ausgehend von den dann aktuellen Infektionszahlen soll am 5. Mai 2020 in einem Gespräch zwischen Landesregierung und Tourismusbranche darüber beraten werden, ob weitere Phasen gestartet werden können.

Bis dahin bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Ihre Familie Reckling

Aktuelle Situation mit Stand 09.04.2020

Liebe Gäste wir informieren Sie zur aktuellen Situation mit Stand 09.04.2020:

Wir sichten nach wie vor täglich die Lageinformationen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Rostock. Unverändert gelten die unten stehenden Reisebeschränkungen bis zum 19. April 2020. Wir rechnen in der Woche nach Ostern mit Information, wie es dann für uns alle weitergeht.

Wir wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage und hoffen, dass wir Sie bald in Warnemünde begrüßen können. Bis dahin bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Ihre Familie Reckling

Information vom 18.03.2020: Mecklenburg-Vorpommern schließt Tourismus

Nr. 64/2020  | 18.03.2020  | STK  | Staatskanzlei

Seit dem heutigen Tag gelten aufgrund der Corona-Krise neue Regeln für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist gern und erfolgreich Tourismusland. In der jetzigen Situation geht Urlaub aber nicht mehr. Deshalb müssen wir den Tourismus im Land komplett herunterfahren. Das geschieht zur Sicherheit der einheimischen Bevölkerung, der Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft und auch unserer Gäste. Es muss unser Ziel sein, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Landesregierung habe sich am gestrigen Tag entschieden, einheitliche Regeln für das ganze Land festzulegen. „Ab dem heutigen Tag ist überall in Mecklenburg-Vorpommern allen touristischen Anbietern, also zum Beispiel Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätzen, Wohnmobilplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbietern untersagt, Urlaubsgäste aufzunehmen. Alle Gäste, die bereits im Land sind, müssen ihren Urlaub bis spätestens morgen beendet haben. Diese Regel muss jetzt von allen umgesetzt werden“, sagte Schwesig unter Verweis auf die gestrigen Beschlüsse des Kabinetts.

„Das Kabinett hat am gestrigen Tag touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Das bedeutet: Auch Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in den nächsten Wochen leider nicht mehr möglich“, stellte die Ministerpräsidentin klar. Das Gleiche gelte für Busreisen oder Tagungen.

Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen ihre Wohnungen nur nutzen, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, also wenn sie zum Arbeiten ins Land kommen.

Private Besuche innerhalb der Familie seien weiter möglich. „Allerdings muss allen privaten Besucherinnen und Besuchern klar sein, dass sie die touristischen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern nicht aufnehmen dürfen. In dieser Zeit sollten alle prüfen, ob private Reisen vermieden werden können. Der Kontakt in der Familie ist wichtig. Aber wir haben es mit einer hochansteckenden Krankheit zu tun. Bitte schützen Sie sich und auch die Menschen, die Ihnen nahestehen. Das gilt insbesondere für Ältere und chronisch Kranke“, so Schwesig.

Für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gebe es keine Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes. Auch sie werden allerdings gebeten, alle Ausflüge und Besuche auf ihre Notwendigkeit zu prüfen.

„Das sind drastische Maßnahmen, und wir treffen sie nicht gern. Aber sie sind in der jetzigen Situation nötig. Wir bitten unsere Gäste herzlich um Verständnis und wir freuen uns auf ein Wiedersehen, wenn sich die Lage verbessert hat“, so die Ministerpräsidentin. Die Regeln gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.“

Neues Jahr – Neuer Glanz

Liebe Gäste,

auch in diesem Jahr haben wir wieder einige Verbesserungen für Sie in unserem Haus Seewind umgesetzt. So gibt es in den Wohnungen „Möwe“ und „Muschel“ nun ebenfalls neue Gardinen und Vorhänge mit Verdunklungsfunktion. Außerdem erhielten die Wohnungen „Seestern“ und „Seeschwalbe“ eine neue Aufbettung. Die Wohnung „Seeschwalbe“ haben wir darüber hinaus komplett renoviert.
Wir danken Ihnen für Ihre Anregungen und hoffen, dass Sie sich auch in diesem Jahr wieder bei uns wohlfühlen.

Herzlichst, Ihre Familie Reckling